Ab dem
02.04.2022
tritt die neue Landesveordnung
Inkraft:
Für körpernahe Dienstleistungen gilt weiterhin
die
3 G - Regel:
vollständig
geimpft und/oder
genesen oder
tagesaktuell(!)
negativ getestet
Bestehen
bleiben auch die
FFP2 Maskenpflicht
und die Hygienemaßnahmen
sowohl für Kunden als auch für Dienstleister.
Pflegetipps für herausgewachsenen Fingernägel gibt es hier